Über
Die FBG Drachenfelser Ländchen w.V. ist ein Zusammenschluss privater und kommunaler Waldbesitzer in Form eines wirtschaftlichen Vereins, mit ehrenamtlicher Vorstandsschaft. Die FBG ist nicht gewinnorientiert, sie finanziert sich lediglich aus Mitgliedsbeiträgen. Das Gebiet der FBG Drachenfelser Ländchen umfasst die Fläche der Gemeinde Wachtberg sowie der südlichen Stadtteile der Stadt Bonn. In Deutschland sind die Waldbesitzer nach den Bundes- und Landeswaldgesetzen dazu verpflichtet, ihre Wälder „ordnungsgemäß und nachhaltig“ zu bewirtschaften. Dies ist Insbesondere im Spannungsfeld der steigenden und teilweise konkurrierenden Ansprüchen von Wirtschaft und Gesellschaft an den Wald und seiner nachhaltigen Leistungsfähigkeit für den einzelnen Waldbesitzer immer schwieriger. Die politische und ökonomische Situation gestaltet sich zudem immer unübersichtlicher, wie z.B. Forderungen des Naturschutzes, Gesetzesänderungen, Fördergelder, veränderte wirtschaftliche Bedingungen am Holzmarkt etc. Unser Anliegen ist es, gemeinsam mit unseren Partnern die strukturellen und damit vor allem auch die wirtschaftlichen Nachteile, die der Privat- oder Kommunalwald mit sich bringen, für Sie zu überwinden und damit eine nachhaltige, für die Eigentümer doch günstige Bewirtschaftung Ihrer Wälder zu gewährleisten. Nachhaltigkeit bedeutet dabei, mit unseren natürlichen Ressourcen so umzugehen, dass auch nachfolgende Generationen sie noch gleichermaßen nutzen können. Eine nachhaltige Forstwirtschaft ist der Schlüssel dafür, dass unsere Wälder ihre vielfältigen Funktionen auch in Zukunft sicher erfüllen können.
Gründung der FBG
Bereits in den 1950er und 1960er Jahren hatten sich Waldbesitzer aus dem Gebiet der heutigen Gemeinde Wachtberg - (damals noch 13 selbständige Gemeinden) – und den Gemarkungen Lannesdorf, Mehlem und Muffendorf der Stadt Bonn zu Waldwirtschaftsgemeinden zusammengeschlossen. Insgesamt sind uns 4 Waldwirtschaftsgemeinschaften aus dieser Zeit bekannt. Im Stadtgebiet Bonn: Lannesdorf und Muffendorf, im Gebiet der heutigen Gemeinde Wachtberg: Berkum und Niederbachem. Die Betreuung des Privatwaldes erfolgte durch das Forstamt der Landwirtschaftskammer Rheinland. Der Körperschaftswald sowie der der Kirchenwald wurden durch das Forstamt Kottenforst betreut. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse vom 1.9.1969 haben sich die alten Waldwirtschaftsgemeinschaften aufgelöst. Der Gesetzgeber sah nun die Gründung von Forstbetriebsgemeinschaften als privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern vor. Sie verfolgen den Zweck, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern, besonders die Nachteile geringer Flächengröße, der Besitzzersplitterung, ungünstiger Flächengestalt, oder anderer Strukturmängel zu überwinden. Am 8.12.1972 trafen sich auf Einladung des Waldbauernverbandes 30 Waldbesitzer aus den Gemarkungen der Gemeinde Wachtberg und den Gemarkungen Lannesdorf, Muffendorf und Mehlem der Stadt Bonn und gründeten die Forstbetriebsgemeinschaft „Drachenfelser Ländchen“ in der Form eines wirtschaftlichen Vereins. Die Mitgliedsfläche betrug 210 ha. Die notwendige Satzung wurde ebenfalls beschlossen. Die Anerkennung der Forstbetriebsgemeinschaft „Drachenfelser Ländchen“ erfolgte am 30.4.1973 durch die Höhere Forstbehörde Rheinland in Bonn. Die laufenden Geschäfte der FBG werden nach Maßgabe der Satzung durch den jeweiligen Vorstand ausgeführt.